a large cargo ship docked at a dock

Was ist ein BAFA Nullbescheid

Ein BAFA-Nullbescheid ist ein offizieller Bescheid des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der bestätigt, dass für ein konkretes Exportvorhaben keine Ausfuhrgenehmigungspflicht besteht. Mit anderen Worten: BAFA stellt damit rechtsverbindlich fest, dass die geplante Ausfuhr weder verboten noch genehmigungspflichtig.

Ein Nullbescheid wird nur auf ein bestimmtes, beantragtes Geschäft bezogen und ist nicht auf andere oder zukünftige Vorhaben übertragbar. Unternehmen nutzen einen Nullbescheid insbesondere, wenn Unsicherheit besteht, ob für einen Exportvorgang eine Genehmigung benötigt wird – er schafft Klarheit und Sicherheit im Exportkontrollprozess.

Nullbescheid-BAFA-Beispiel-Seite1
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Ausschnitt eines BAFA - Nullbescheids © getBAFA.com

Warum will das Zollamt Plötzlich einen Nullbescheid sehen?

Politik und Güter und EU-Regularien...
woman in gold dress holding sword figurine
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  1. Regelungen ändern sich ständig
    Exportkontrollgesetze, Dual-Use-Verordnungen und länderspezifische Embargos werden regelmäßig angepasst. Was gestern genehmigungsfrei war, kann heute unter neuen BAFA-Vorgaben fallen. Das Zollamt verlangt einen Nullbescheid, um sicherzustellen, dass deine Ware nach aktuell geltendem Recht geprüft wurde.

  2. Weltpolitik beeinflusst den Exporthandel

    Sanktionen, neue Handelsabkommen oder sicherheitsrelevante Ereignisse wirken sich direkt auf die Ausfuhr aus. Das Zollamt will wissen, ob deine Lieferung vom BAFA-Amt im Kontext der aktuellen politischen Lage als unbedenklich eingestuft wurde – oder ob sie genehmigungspflichtig ist.

  3. Warentarifnummern können genehmigungspflichtig sein

    Typischerweise prüft das Zollamt die Warentarifnummern (HS-Codes). Diese könnten auf Dual-Use-Güter oder auf eine Verwendung für sensiblen Technologien verweisen. Auch wenn du dein Produkt als „harmlos“ einstufst, kann es technisch unter eine Positivliste fallen. Das Zollsystem erkennt diese Hinweise – und fordert einen Nullbescheid als Beleg, dass keine Genehmigungspflicht vorliegt.

  4. BAFA-Prüfung schafft Rechtssicherheit

    Der Zoll verlangt den Nullbescheid, weil er damit belegt sieht, dass der Staat (also das BAFA-Amt) alle kritischen Punkte geprüft hat: Ware, Hersteller, Empfängerland, Endverbleib und Verwendungszweck. Nur mit einem offiziellen Nullbescheid wird dokumentiert, dass dieses konkrete Exportvorhaben nicht genehmigungspflichtig ist – andernfalls wäre eine BAFA-Genehmigung nötig.

Was braucht das BAFA-Amt für einen Nullbescheid?

Rechnung/Vertrag, Güterlisten, Endverbleibserklärungen (EUC), güterspezifische technische Details sowie
Firmenprofilen der beteiligten Parteien...
pile of printing papers
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Wer einen BAFA-Nullbescheid erhalten möchte, muss zunächst einen Einzelausfuhrantrag für sein konkretes Exportvorhaben stellen. Ein Nullbescheid ist kein separates Formular, sondern wird im Rahmen eines klassischen BAFA-Genehmigungsverfahrens beantragt – mit dem Ziel, offiziell feststellen zu lassen, dass keine Genehmigungspflicht vorliegt.

ACHTUNG: Das positive Ergebnis des Antrags kann ein Nullbescheid oder auch eine Genehmigung sein. Das negative Ergebnis wiederum: (Teil-) Ausfuhrverbot!

  1. Registrierung beim BAFA
    Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss sich das Unternehmen im BAFA-Portal ELAN-K2 registrieren: BAFA/registrierung

    Nach Freischaltung des Benutzerkontos kann der Antrag im System erstellt und eingereicht werden.

    → 💡Parallel zur Registrierung können wir schonmal Ihre Projekt-Unterlagen checken und die technische Güterlisten vorbereiten

  2. Dokumente vorbereiten

    1. Vertragsdokumente: z. B. Kaufvertrag oder Auftragsbestätigung mit dem ausländischen Kunden

    2. Technische Güterliste 
      → 💡 Wir bereiten die Güterliste so auf, dass das BAFA meist keine Rückfragen stellt

      – das spart Zeit

    3. Endverbleibsdokument (EUC): offizielle Erklärung des Endkunden über die Nutzung und den Verbleib der Güter

    4. Firmenprofile
      → 💡 Wir bereiten Ihnen die Firmenprofile im richtigen Format auf, dass das BAFA meist keine Rückfragen stellt

Dauer bis zum Nullbescheid
Was ist realistisch?

Projektumfang und gute Vorbereitung sind das A&O.
Mit uns sparen Sie bis zu 75% Wartezeit
clear hour glass
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Aufgrund der internationen politischen Lage sowie zahlreicher Kriege und Sanktionen ist das BAFA-Amt stets stark ausgelastet und teilweise überlastet. Das sorgt wiederholt für lange Wartezeiten, insbesondere, wenn der Antrag ohne Erfahrung oder korrekter technischer Expertise eingereicht wird.

Die typische Bearbeitungsdauer für einen Nullbescheid liegt beim BAFA-Amt derzeit erfahrungsgemäß bei etwa 16-25 Wochen (4–6 Monaten– je nach Branche, Ware und technischer Vorbereitung.

Mit unserer professionellen Vorbereitung: technische Klassifizierung, strukturierte Unterlagen, einsatz geprüfter und langjährig entwickelter  Antragsvorlagen sowie einer BAFA-konformen Dokumentation) lässt sich der Prozess oftmals auf 6–12 Wochen verkürzen.

Unser Motto: Die richtige Vorarbeit leisten und dem BAFA-Amt Zeit sparen: Je sauberer Sie mit uns Ihren Antrag vorbereiten, umso weniger Arbeit muss das BAFA-Amt leisten, um Ihren Antrag zu Ende zu bescheiden.

Tipp vom Profi:

Den BAFA Nullbescheid vorbeugend
beantragen

Etablierte Handelsunternehmen lassen vor Vertragsabschluss Ihre Güter zum Beispiel durch unsere Experten prüfen und beantragen bei sensiblen Gütern oder Zielländern oft unmittelbar nach Vertragsabschluss mit dem Kunden einen Nullbescheid. Dieser sichert das Geschäft rechtlich ab und garantiert einen reibungslosen Ablauf, sobald die Ware Versandbereit ist.

Bei sensiblen Warengruppen, bestimmten Ländern oder unklaren technischen Spezifikationen empfiehlt es sich, vor oder unmittelbar nach Vertragsabschluss beim Kunden einen BAFA-Nullbescheid zu beantragen. Dieser bestätigt offiziell, dass für das konkrete Exportvorhaben keine Genehmigungspflicht besteht – und bietet dadurch:

  • Rechtssicherheit gegenüber Kunden, Banken und Zollbehörden

  • Planungssicherheit, z. B. für Liefertermine, Produktionsprozesse und Logistik

  • Schutz vor Exportverstößen oder plötzlichen Ausfuhrstopps

  • Vertrauensgewinn im internationalen Handel

Wir unterstützen Sie als zuverlässiger Partner bei allen BAFA-relevanten Vorgängen:

  • Prüfung Ihrer Produkte auf mögliche Genehmigungspflicht oder Dual-Use-Eigenschaften

  • Unterstützung bei der technischen Klassifizierung und Dokumentenerstellung

  • Beratung zu Endverbleibsdokumenten, Vertragskonstellationen und Länderrisiken

  • Antragsservice für Nullbescheide – komplett vorbereitet, schnell eingereicht

Kontinuierliche Zusammenarbeit – kein Aufwand für Sie!

Ob Einzelprojekt oder regelmäßiger Export: Wir prüfen für Sie auf Wunsch laufend Ihre geplanten Vorhaben, noch bevor Verträge geschlossen oder Aufträge erteilt werden. So gewinnen Sie frühzeitig Klarheit – und können sicher und effizient handeln. Testen Sie unsere Expertise und Erfahrung

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